Bundesweite MPU-Vorbereitung und Abstinenzberatung

Abstinenznachweis

Ein Abstinenznachweis ist ein medizinisch kontrollierter Beleg dafür, dass eine Person über einen bestimmten Zeitraum keine Drogen oder keinen Alkohol konsumiert hat. In der MPU ist er häufig Voraussetzung für ein positives Gutachten, besonders bei substanzbezogenen Fragestellungen.

Ein Abstinenznachweis wird verlangt, wenn:

  • wiederholt oder stark alkoholisiert gefahren wurde (z. B. >1,6 ‰)
  • Drogen im Straßenverkehr konsumiert wurden (auch einmaliger Konsum!)
  • Hinweise auf eine Substanzabhängigkeit vorliegen

Der Umfang hängt vom individuellen Fall ab und orientiert sich an den Beurteilungskriterien zur Fahreignung.

Typische Programme:

  • 6 Monate (bei erstmaligem Vorfall, geringer Problemtiefe)
  • 12 Monate (bei wiederholtem Konsum, Cannabis oder Mischkonsum)
  • In seltenen Fällen auch 18–24 Monate (z. B. bei massiver Alkoholproblematik)

💡 Wichtig: Die Nachweise müssen lückenlos, unauffällig und gerichtsverwertbar sein.

  • Urinscreening: kurzfristige Nachweisbarkeit (1–3 Tage bei Drogen, wenige Stunden bei Alkohol)
  • Haaranalyse: für 3 Monate rückwirkend je 3 cm Haarlänge (max. 12 cm = 12 Monate)
  • CDT-Wert: bei Alkoholkontrollprogrammen, nur ergänzend

Nur Programme gemäß CTU-Kriterien (Chemisch-Toxikologische Untersuchung) sind MPU-tauglich!

  • Das Labor muss akkreditiert sein (DIN ISO/IEC 17025)
  • Es muss eine schriftliche Anmeldung zum Abstinenzprogramm vorliegen
  • Du darfst nicht selbst Termine bestimmen – Überraschungskontrollen sind Standard
  • Aufbewahrungspflicht der Nachweise: mind. 5 Jahre

Wir helfen dir bei der Auswahl eines geeigneten Labors und beraten Dich zur richtigen Nachweisdauer – individuell abgestimmt auf Deine Vorgeschichte und Zielsetzung.

👉 Mehr dazu: MPU-Beratung & Vorbereitung

Die Gültigkeit hängt vom jeweiligen Programm und Einzelfall ab. In der Regel werden Nachweise über 6 bis 12 Monate verlangt. Bei schweren Fällen oder Rückfällen kann auch ein Nachweis über 15 oder 24 Monate gefordert sein.

Anerkannt sind nur Programme nach den CTU-Kriterien – insbesondere Haaranalysen und Urinscreenings. Die Haaranalyse ermöglicht einen Nachweis über mehrere Monate, während Urinproben kurzfristiger sind.

Nein, eine rückwirkende Anerkennung ist nicht möglich. Die Abstinenz zählt ab dem Zeitpunkt der Anmeldung zu einem anerkannten Kontrollprogramm.