Bis zum 31. Juli 2018 waren gem. § 65 StVG Abs. 5 die Kosten u.a. für medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) durch die gesetzliche Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in den Gebührennummern 451 bis 451.8 geregelt. Eine gute Übersicht über die bisherigen Kosten findest Du auch hier.
Die Begutachtungsgebühren beliefen sich in dieser Zeit bei einer Fragestellung zwischen 242,76 EUR und 402,22 EUR inkl. MwSt. Mit dem Wegfall der gesetzlichen Gebührenbindung, können Begutachtungsstellen für Fahreignung nun eigenständig ihre Preise festlegen. Hiervon haben viele Begutachtungsstellen bereits Gebrauch gemacht und ihre Begutachtungsgebühren empfindlich erhöht.
Beispielsweise wurden uns von Betroffenen, die wegen einer Alkoholfragestellung zur MPU mussten, Preise zwischen 402,22 EUR und 800,00 EUR genannt. Bei zwei Fragestellungen (Alkohol + Verkehrsstraftaten) sogar über 1.000 EUR.
Mehr denn je ist es nun wichtig, eine vernünftige MPU-Vorbereitung zu absolvieren, um weitere Kosten wegen eines negativen MPU-Gutachtens zu vermeiden.
Solltest auch Du von einer MPU betroffen sein, so kannst Du gern bei uns eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Ruf einfach kostenlos durch: 02273 951 59 77 und wir helfen Dir gern weiter, damit auch Du clever durch die MPU kommst!