In einer wegweisenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Grenzwert für die nicht geringe Menge Tetrahydrocannabinol (THC) auf 7,5 Gramm festgesetzt. Diese Änderung hat erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche Bewertung von Cannabisdelikten und könnte entscheidend sein für alle, die eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) aufgrund von Cannabis-Konsum erwarten.
Die Neufassung des Urteils im Fall der Angeklagten A. und M., die ursprünglich zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, zeigt, wie tiefgreifend die Auswirkungen des kürzlich in Kraft getretenen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) sind. Der BGH hat das ursprüngliche Urteil des Landgerichts Ulm teilweise aufgehoben und zur Neubewertung zurückverwiesen, was die Justiz veranlasst, alle zukünftigen und laufenden Fälle nach den neuen Standards zu beurteilen.
Geänderter Strafrahmen und seine Bedeutung
Während früher für ähnliche Delikte Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren möglich waren, sieht der neue Strafrahmen nach § 34 Abs. 3 Satz 1 KCanG Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Diese Anpassung spiegelt eine veränderte Haltung gegenüber Cannabisdelikten wider und könnte die rechtliche Behandlung von Verstößen erheblich beeinflussen.
Für MPU-Kandidaten bedeutet der festgesetzte THC-Grenzwert von 7,5 g eine signifikante Änderung in der rechtlichen Handhabung von Cannabis. Dieser Wert wird jetzt als Benchmark für die Beurteilung von Cannabisdelikten herangezogen und könnte einen Einfluss darauf haben, ob und wie eine MPU-Anordnung ausgesprochen wird.
Bei NITRO MPU bereiten wir Sie auf alle Aspekte der MPU vor, einschließlich der neuesten rechtlichen Änderungen und deren Implikationen für Ihre Situation. Unsere Experten sind auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und bieten Ihnen maßgeschneiderte Beratung, um sicherzustellen, dass Sie bestens vorbereitet sind.
Die Entscheidung des BGH markiert einen entscheidenden Punkt in der deutschen Cannabisgesetzgebung und betont die Notwendigkeit, sich rechtzeitig und umfassend auf die MPU vorzubereiten.
Mit der teilweisen Legalisierung von Cannabis in Deutschland am 1. April wurden auch neue Richtlinien und Gesetze eingeführt, die den Konsum und Besitz von Cannabis betreffen. Diese Änderungen sind besonders relevant für Personen, die sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen müssen. Verstöße gegen diese neuen Cannabisgesetze können zu empfindlichen Bußgeldern führen und Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben.
Das Gesetz ermöglicht den Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene zum Eigenkonsum in privaten Mengen. Es legt jedoch strenge Grenzen für den Konsum in der Öffentlichkeit und in der Nähe von Kindern, auf Spielplätzen, Schulen und Kindertagesstätten fest. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten behandelt und können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen, abhängig von der Schwere des Verstoßes und der festgelegten Mindeststrafe von 5 Euro.
Für die MPU-Vorbereitung ist besonders der geplante Grenzwert für THC im Straßenverkehr von Bedeutung. Ein Wert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut soll eingeführt werden, was das Fahren unter Cannabis-Einfluss ähnlich wie das Fahren unter Alkoholeinfluss ahnden würde. Verstöße könnten nicht nur zu einem Bußgeld von 500 Euro führen, sondern auch zu einem Fahrverbot von einem Monat. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, unsere Klienten über die Risiken und rechtlichen Konsequenzen des Cannabiskonsums aufzuklären.
Einige Bundesländer haben bereits detaillierte Bußgeldkataloge veröffentlicht, wie Bayern, das strenge Strafen für den Cannabisgebrauch in der Öffentlichkeit festlegt. Andere Bundesländer, wie Hessen und Hamburg, planen ebenfalls, spezifische Bußgelder einzuführen. Diese regionale Variabilität macht es für Betroffene umso wichtiger, gut informiert und vorbereitet in eine MPU zu gehen.
Unser Service bietet spezialisierte Beratung und Vorbereitungskurse für die MPU an, die auf die neuesten gesetzlichen Änderungen eingehen. Wir unterstützen unsere Klienten dabei, die notwendigen Kenntnisse zu erwerben, um sowohl die MPU als auch den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis im Rahmen der neuen Gesetzgebung zu meistern.
Für weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen und wie wir Ihnen helfen können, die Herausforderungen einer MPU erfolgreich zu meistern, besuchen Sie bitte unsere Website oder kontaktieren Sie uns direkt. Ihre Fahrsicherheit und rechtliche Compliance sind unser höchstes Ziel.
Angesichts der zunehmenden Sorgen um die Transparenz und Fairness der Gebühren für medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) haben wir uns entschieden, einen offenen Brief zu verfassen. Dieser richtet sich an die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mit dem Ziel, auf die dringende Notwendigkeit einer fairen und transparenten Preisgestaltung aufmerksam zu machen. Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text unseres offenen Briefes, mit dem wir eine wichtige Diskussion über die aktuellen Praktiken und deren Auswirkungen auf die Betroffenen anregen möchten. Wir laden alle Interessierten ein, sich mit dem vollständigen Brief vertraut zu machen, um ein tieferes Verständnis für die Herausforderungen und möglichen Lösungswege zu erhalten. Den Brief können Sie hier als PDF herunterladen und lesen.
NITRO MPU | Nordstr. 44 | 50170 Kerpen
Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) Brüderstraße 53 51427 Bergisch Gladbach
Kerpen, den 08.02.2024
Dringender Handlungsbedarf zur Regulierung der MPU-Gebühren Ein Appell für Transparenz und Gerechtigkeit
Sehr geehrter Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Markus Oeser, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ingo Koßmann, sehr geehrte Frau Dr. Claudia Evers,
als Vertreter eines bundesweit agierenden Vorbereitungsdienstleisters für die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) richte ich mich mit einem wichtigen Anliegen an Sie. Dieses Schreiben veröffentlichen wir auch als offenen Brief auf unserer Webseite www.nitro-mpu.de, um sowohl die Öffentlichkeit als auch Ihre Institution auf die Dringlichkeit und Bedeutung der Thematik aufmerksam zu machen.
In den letzten Monaten mussten wir feststellen, dass die MPU-Begutachtungsgebühren, die unsere Klienten bei verschiedenen Anbietern entrichten müssen, enorm variieren, mit Beträgen zwischen 700 und 2.740 Euro. Diese erhebliche Preisspanne verursacht nicht nur finanzielle Unsicherheit unter den Betroffenen, sondern wirft auch ernsthafte Fragen bezüglich der Preisgestaltung und Fairness auf.
Besonders problematisch ist, dass die Betroffenen in der Regel erst nach der Abgabe einer Einverständniserklärung und der Übersendung ihrer Führerscheinakte an die jeweilige Begutachtungsstelle über die genauen Kosten der MPU informiert werden. Diese Praxis unterbindet einen fairen Marktvergleich und lässt den Betroffenen wenig Spielraum, sich für eine kostengünstigere Alternative zu entscheiden. Diese Situation wird noch dadurch erschwert, dass oft enge Fristen zur Vorlage des eigentlichen Gutachtens bestehen, wodurch die Betroffenen unter Zeitdruck gesetzt werden und somit noch weniger Gelegenheit haben, die Angebote verschiedener Begutachtungsstellen zu vergleichen und eine informierte Entscheidung zu treffen.
Es ist bemerkenswert, dass die Aufhebung der gesetzlichen Gebührenordnung für MPU-Begutachtungen in eine Zeit fiel, als das Amt des Bundesverkehrsministers von Mitgliedern der CSU, namentlich Herr Christian Schmidt (kommissarisch) vom 24. Oktober 2017 bis zum 14. März 2018 und Herr Andreas Scheuer vom 14. März 2018 bis zum 8. Dezember 2021, geführt wurde. Seitdem sind Begutachtungsstellen in der Lage, ihre Preise selbstständig festzulegen, was zu der gegenwärtigen, stark variierenden Preissituation geführt hat.
Zudem ist es bemerkenswert, dass auch unter der Leitung des aktuellen Verkehrsministers, Herrn Volker Wissing von der FDP, der seit dem 8. Dezember 2021 im Amt ist, bisher keine Maßnahmen ergriffen wurden, um diese prekäre Situation zu adressieren oder eine neue, faire und transparente Gebührenordnung für MPU-Begutachtungen zu etablieren. Diese fortwährende Untätigkeit verstärkt die Unsicherheit und finanzielle Belastung für jene Bürgerinnen und Bürger, die zur Wiedererlangung ihrer Fahreignung auf eine MPU angewiesen sind.
Die entstandene Preisspanne, die in einigen Fällen bis zu 300 % beträgt, kann nicht nur als marktunüblich angesehen werden, sondern könnte gemäß § 138 BGB als unangemessen interpretiert werden. Ohne eine Monopolstellung im eigentlichen Sinne auszunutzen, führt die aktuelle Praxis dennoch zu einer Situation, in der die Betroffenen einer finanziellen Belastung ausgesetzt sind, die ohne transparente und faire Preisgestaltung als unverhältnismäßig erscheint.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die gegenwärtige Situation einer rechtlichen und ethischen Überprüfung zu unterziehen und zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um eine faire und transparente Preisgestaltung für MPU-Begutachtungen sicherzustellen.
Wir ersuchen um Ihre Stellungnahme, welche Maßnahmen seitens der BASt bereits ergriffen wurden oder geplant sind, um den offensichtlichen Missständen entgegenzuwirken. Eine klare Regulierung oder Richtlinie könnte maßgeblich dazu beitragen, die finanzielle Belastung für Betroffene zu reduzieren und eine Gleichbehandlung aller Personen, die eine MPU absolvieren müssen, sicherzustellen.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit zu diesem wichtigen Thema und freuen uns auf Ihre Rückmeldung.
In Deutschland ist der Straßenverkehr durch eine Vielzahl von Regeln und Gesetzen geregelt, die darauf abzielen, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Eine dieser Regelungen ist der sogenannte „Grünpfeil“ – ein Verkehrszeichen, das Autofahrern das Rechtsabbiegen an roten Ampeln erlaubt, sofern der Verkehr dies zulässt. Aber wussten Sie, dass es jetzt auch einen Grünpfeil nur für Radfahrer gibt?
Der Grünpfeil für Radfahrer wurde in Deutschland im Jahr 2020 eingeführt. Dieser erlaubt es Radfahrern, auch bei Rotlicht rechts abzubiegen, vorausgesetzt, sie haben sich zuvor vergewissert, dass sie dadurch keinen anderen Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden.
Die Rechtsgrundlage für den Grünpfeil für Radfahrer findet sich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Gemäß §37 Absatz 2 Satz 6 StVO gilt: „Hat die Ampel Lichtzeichen für Fahrtrichtungen, darf der Fahrer eines Fahrrades […] von der jeweiligen Fahrtrichtung nach rechts abbiegen, wenn ein auf die Fahrtrichtung bezogener Grünpfeil angebracht ist.“ Es ist wichtig zu beachten, dass Radfahrer vor dem Abbiegen anhalten und die Verkehrslage überprüfen müssen.
Der Hintergrund für die Einführung des speziellen Grünpfeils für Radfahrer ist das Ziel, den Radverkehr flüssiger und sicherer zu gestalten. Die Maßnahme trägt zur Verbesserung der Mobilität in Städten bei, indem sie den Radverkehr fördert und gleichzeitig die Sicherheit der Radfahrer erhöht.
Fazit: Mit der Einführung des Grünpfeils für Radfahrer hat Deutschland einen weiteren Schritt zur Förderung des umweltfreundlichen Radverkehrs gemacht. Dieses Zeichen bietet Radfahrern mehr Flexibilität im Straßenverkehr, erhöht aber auch ihre Verantwortung, da sie vor dem Abbiegen sicherstellen müssen, dass sie niemanden gefährden. Die Rechtsgrundlage für die Nutzung des Grünpfeils ist klar geregelt und sollte von allen Radfahrern beachtet werden.
Bitte denken Sie daran, dass Verkehrsregeln dazu da sind, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Seien Sie immer wachsam und achten Sie auf andere Verkehrsteilnehmer, ob Sie nun Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger sind. Sicherheit sollte immer Vorrang haben.
Seit dem 09.11.2021 gelten neue Strafen für die unerlaubte Nutzung der Rettungsgasse in Deutschland. Die Strafen wurden im Rahmen einer Aktualisierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) verschärft, um sicherzustellen, dass die Rettungsgasse immer frei bleibt und Rettungsfahrzeuge ungehindert passieren können. In diesem Beitrag werfen wir einen genaueren Blick auf die aktuellen Bußgeldsätze, die Punkte in Flensburg und das Fahrverbot, die mit der unerlaubten Nutzung der Rettungsgasse einhergehen.
Bußgeldsätze und Konsequenzen: Seit dem 09.11.2021 werden Verkehrsteilnehmer, die die Rettungsgasse unerlaubt nutzen, mit einem Bußgeld von 200 bis 320 Euro belegt. Zusätzlich werden ihnen zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Als weitere Konsequenz wird ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Diese strengen Strafen sollen sicherstellen, dass die Rettungsgasse immer freigehalten wird und Rettungsfahrzeuge schnellstmöglich zum Einsatzort gelangen können.
Hintergrund und Bedeutung der Maßnahme: Die Verschärfung der Strafen für die unerlaubte Nutzung der Rettungsgasse ist eine Reaktion auf wiederholte Verstöße und deren negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. In der Vergangenheit kam es häufig vor, dass Verkehrsteilnehmer die Rettungsgasse blockierten oder für eigene Zwecke nutzten, anstatt sie für den Durchgang von Rettungsfahrzeugen freizuhalten. Dies führte zu Verzögerungen bei Rettungseinsätzen, die im Notfall lebensbedrohlich sein können.
Die strengen Strafen sollen eine klare Botschaft senden: Die Rettungsgasse ist unantastbar und muss jederzeit frei bleiben, um effektive Hilfe in Notsituationen zu gewährleisten. Durch das Bußgeld, die Punkte in Flensburg und das Fahrverbot wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Regeln zur Rettungsgasse nicht toleriert werden und mit ernsthaften Konsequenzen verbunden sind.
Fazit: Seit dem 09.11.2021 gelten in Deutschland neue Strafen für die unerlaubte Nutzung der Rettungsgasse. Verkehrsteilnehmer, die die Rettungsgasse unerlaubt nutzen, müssen mit einem Bußgeld von 200 bis 320 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Rettungsgasse immer frei bleibt und Rettungsfahrzeuge ungehindert passieren können. Es liegt in der Verantwortung eines jeden Verkehrsteilnehmers, die Rettungsgasse korrekt zu nutzen und somit einen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten.
Quellenangabe: Die Informationen zu den aktuellen Bußgeldsätzen für die unerlaubte Nutzung der Rettungsgasse stammen vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Den entsprechenden Bußgeldkatalog können Sie auf der offiziellen Webseite des BMDV unter folgendem Link einsehen: Informationen zum Bußgeldkatalog