Bundesweite MPU-Vorbereitung und Abstinenzberatung

CTU-Kriterien

Die CTU-Kriterien (Chemisch-Toxikologische Untersuchung) sind bundesweit einheitliche Anforderungen an Abstinenznachweise im Rahmen der MPU. Sie wurden entwickelt, um die wissenschaftliche Qualität, gerichtliche Verwertbarkeit und Manipulationssicherheit von Alkohol- und Drogentests sicherzustellen.

Die Kriterien legen Verfahren, Abläufe und Bedingungen für die Durchführung von Abstinenzprogrammen fest – zum Beispiel:

  • Die Auswahl geeigneter Labore
  • Die Anzahl und Verteilung der Tests
  • Die Anforderungen an Haar- oder Urinproben
  • Die Dokumentation und Kontrolle

Ziel ist es, objektive und überprüfbare Ergebnisse zu gewährleisten.

Damit ein Programm als MPU-tauglich gilt, müssen u. a. folgende Punkte erfüllt sein:

✔️ Korrekte Dokumentation und persönliche Zuordnung
✔️ Anmeldung vor dem ersten Test (rückwirkende Nachweise sind nicht zulässig)
✔️ Überraschende Testtermine ohne Vorankündigung
✔️ Lückenlose Durchführung der Tests (z. B. bei 12 Monaten: 6 Urinproben)
✔️ DIN-zertifiziertes Labor (DIN EN ISO/IEC 17025)

Achte beim Abstinenznachweis immer darauf, dass das Labor ausdrücklich „CTU-konform“ arbeitet – viele günstige Online-Angebote oder Hausärzte erfüllen diese Standards nicht. Ein fehlerhafter Nachweis kann zur Ablehnung durch den Gutachter führen.

CTU-konform heißt, dass alle Vorgaben für eine Chemisch-Toxikologische Untersuchung gemäß den behördlichen Richtlinien eingehalten wurden. Nur solche Nachweise sind bei der MPU gültig.

Bei einem 12-Monats-Programm sind z. B. 6 Urinkontrollen nötig. Bei Haaranalysen wird die rückwirkende Nachweiszeit durch die Haarlänge bestimmt (3 cm = 3 Monate bzw. 6 cm = 6 Monate).

Die Einhaltung wird durch das beauftragte Labor sowie durch den MPU-Gutachter überprüft. Nur DIN-zertifizierte Labore mit Erfahrung in Abstinenznachweisen sind dafür geeignet.