Bundesweite MPU-Vorbereitung und Abstinenzberatung

Punkte und Verkehrsverstöße

Verkehrsverstöße werden im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg mit Punkten erfasst. Erreichst Du 8 Punkte, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Für die Neuerteilung ordnet die Fahrerlaubnisbehörde dann in der Regel eine MPU an.

Auch ohne 8 Punkte kann eine MPU verlangt werden, wenn erhebliche oder wiederholte Verkehrsverstöße vorliegen.

  • 1 Punkt: verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeit
  • 2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot oder Straftat ohne Entzug
  • 3 Punkte: Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis
  • 4–5 Punkte: Ermahnung · 6–7 Punkte: Verwarnung · 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis

Nach einem Entzug wegen 8 Punkten kann eine neue Fahrerlaubnis frühestens nach 6 Monaten erteilt werden.

Bei einer MPU wegen Punkten geht es nicht um Alkohol oder Drogen, sondern um Dein Verhalten im Straßenverkehr. Geprüft wird unter anderem:

  • die Ursachen der wiederholten Verstöße (z. B. Zeitdruck, Ärger, Selbstüberschätzung)
  • Deine Einsicht und die Fähigkeit, Regeln dauerhaft einzuhalten
  • welche konkreten Strategien Du entwickelt hast, um Rückfälle zu vermeiden

Ein Abstinenznachweis ist bei einer reinen Punkte-MPU in der Regel nicht nötig – es sei denn, Alkohol oder Drogen spielten ebenfalls eine Rolle.

Deinen Punktestand erfährst Du kostenlos direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt (Online-Auskunft oder schriftlich) – wir sind nicht das Kraftfahrt-Bundesamt und können keine Punkte abfragen. Wenn Dir aber ein Entzug oder eine MPU droht, bereiten wir Dich in Einzelsitzungen gezielt auf das psychologische Gespräch vor.

Wann werden Punkte gelöscht?

Je nach Schwere nach 2,5 Jahren (1 Punkt), 5 Jahren (2 Punkte) oder 10 Jahren (3 Punkte) ab Rechtskraft.

Kann ich Punkte abbauen?

Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kannst Du freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen und erhältst dafür einmal innerhalb von 5 Jahren einen Punkt Abzug.

Muss ich nach 8 Punkten immer zur MPU?

Für die Neuerteilung ordnet die Behörde in der Regel eine MPU an. Wie Du Dich darauf am besten vorbereitest, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Du willst wissen, was in Deinem Fall gilt? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Deine Situation, die nötigen Nachweise und den Zeitplan bis zur MPU – persönlich und mit Einzelsitzungen statt Gruppenkurs. Ruf uns an unter 0800 700 1312 oder nutze unser Formular für die kostenlose Beratung.