Bundesweite MPU-Vorbereitung und Abstinenzberatung

Ecstasy (MDMA)

Ecstasy ist die Bezeichnung für Tabletten, die meist den Wirkstoff MDMA enthalten – als Pulver oder Kristalle auch „Molly“. Ecstasy ist ein Betäubungsmittel und wird vor allem auf Partys und Festivals konsumiert, oft zusammen mit Alkohol, Cannabis oder Speed.

Am Steuer verursacht MDMA Selbstüberschätzung, Wahrnehmungsstörungen und nach dem Rausch starke Müdigkeit – gefährlich gerade auf der Heimfahrt.

Nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 4 FeV) gilt: Wer Betäubungsmittel wie Ecstasy/MDMA einnimmt, ist in der Regel nicht geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Dafür reicht schon der nachgewiesene Konsum – auch ohne Fahrt unter Einfluss. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Fahrerlaubnis dann direkt entziehen.

Wer unter der Wirkung von MDMA fährt, begeht nach § 24a StVG eine Ordnungswidrigkeit – beim ersten Mal in der Regel 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte. Kommen Ausfallerscheinungen oder eine Gefährdung hinzu, wird daraus eine Straftat. Unabhängig davon prüft die Fahrerlaubnisbehörde Deine Fahreignung.

  • Nachweis bei einer Verkehrskontrolle, z. B. nach Partys oder Festivals
  • Mitteilung über ein Strafverfahren wegen Besitzes
  • Mischkonsum mit Alkohol oder anderen Drogen
  • Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug

Für die MPU brauchst Du in aller Regel einen lückenlosen Abstinenznachweis über mindestens 12 Monate – per Urinscreening oder Haaranalyse nach den CTU-Kriterien.

  • Deine Konsumgeschichte: Beginn, Menge, Häufigkeit, Mischkonsum
  • die Gründe für den Konsum und was sich seitdem verändert hat
  • ob die Abstinenz lückenlos belegt und stabil ist
  • medizinische Untersuchung, Leistungstest und psychologisches Gespräch nach den Beurteilungskriterien

Viele sehen Ecstasy als „Partydroge am Wochenende“. Die Gutachter sehen das anders. Wir helfen Dir, Deinen Konsum und Dein Umfeld ehrlich zu reflektieren – damit Deine Veränderung im Gespräch glaubwürdig rüberkommt.

Ich bin nicht gefahren – kann ich trotzdem den Führerschein verlieren?

Ja. Bei harten Drogen reicht nach der Fahrerlaubnis-Verordnung grundsätzlich der nachgewiesene Konsum.

Wie lange muss ich abstinent sein?

In aller Regel mindestens 12 Monate lückenlos nachgewiesen, bevor Du zur MPU gehst.

Zählt Ecstasy als harte Droge?

Ja. Für die Fahreignung gilt MDMA wie Kokain oder Amphetamin – anders als Cannabis.

Du willst wissen, was in Deinem Fall gilt? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Deine Situation, die nötigen Nachweise und den Zeitplan bis zur MPU – persönlich und mit Einzelsitzungen statt Gruppenkurs. Ruf uns an unter 0800 700 1312 oder nutze unser Formular für die kostenlose Beratung.